NÖ Heizkostenzuschuss 2024/2025

Veröffentlichungsdatum23.10.2024Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde
Logo Amt der NÖ Landesregierung

Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2024/2025 beschlossen.

Der NÖ Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen. 

Zu beachten ist, dass

  • Anträge vom 21. Oktober 2024 bis spätestens 31. März 2025 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden können;
  • diese Anträge von der Gemeinde auf inhaltliche und formelle Richtigkeit geprüft werden;
  • positiv beurteilte Anträge können ab 21. Oktober 2024 im Portalverbund in das E-Goverment Formular „Heizkostenzuschuss“ eingetragen werden.

 
Die Anträge und die Belege müssen in Kopie von der Gemeinde zur etwaigen Einsichtnahme aufbewahrt werden.

Antragsformular, Richtlinien und Erläuterungen zum NÖ Heizkostenzuschuss finden Sie unter folgendem Link: https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html sowie im Anhang.

Die in den Erläuterungen angeführten Einkommensgrenzen gelten bis 31. Dezember 2024. Ab 1. Jänner 2025 erhalten Sei wieder eine neue Einkommenstabelle.

Erlaeuterungen_HKZ_2024_neu.14.10.2024docx_(003).pdf herunterladen (0.02 MB)

NÖ_Heizkostenzuschuss_2024_2025_Richtlinie_inkl._DSGVO.pdf herunterladen (0.3 MB)

Antrag_NÖ_Heizkostenzuschuss_2024_2025.pdf herunterladen (0.34 MB)