Als Stichtag gilt der 30. September 2024. Wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der EU,
der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in der Gemeinde seinen Hauptwohnsitz hat.
Die persönliche Stimmabgabe ist am Wahltag im zuständigen Wahlsprengel während folgender Wahlzeiten möglich:
Hirschbach: Gemeindeamt in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr.
Bitte bringen Sie zur Wahl einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit!
Unser Tipp:
Die Wahlkarte sollte möglichst frühzeitig am Gemeindeamt beantragt werden, um eine zeitgerechte Abholung (Zustellung der Briefwahlkarten) zu ermöglichen.
Wahlkarten können NICHT telefonisch beantragt werden!
Bei der Beantragung der Wahlkarte MUSS ebenso ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden!
Sie können Ihre Wahlkarte für Hirschbach ebenso digital über www.meinewahlkarte.at beantragen.
Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche Anträge ist Mittwoch, der 22. Jänner 2025, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist,
können schriftliche bzw. persönliche Anträge bis Freitag, den 24. Jänner 2025 bis spätestens 12:00 Uhr beim Gemeindeamt erfolgen.
Die persönliche Aushändigung (ggf. mit Vollmacht) der Wahlkarte erfolgt ab Mittwoch, den 08. Jänner 2025.
Bei der Abholung der Wahlkarte MUSS ebenso ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden!
Vollmacht inkl. Antrag.- GR-Wahl 2025.pdf herunterladen (0.16 MB)