Feuerpolizeiliche Beschau Hirschbach, Stölzles und Rottenbach

Veröffentlichungsdatum23.09.2025Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde
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Liebe GemeindebürgerInnen, 

Unser Rauchfangkehrer Semler beginnt mit der feuerpolizeilichen Beschau aller Objekte im Gemeindegebiet. Jeder Haushalt bekommt rechtzeitig im Vorhinein eine Bekanntmachung, wann sein Objekt an der Reihe ist. 

Die feuerpolizeiliche Beschau ist keine Schikane des Gesetzgebers, es geht dabei um Ihre Sicherheit, um die Sicherheit der Menschen in Ihrem Haus/ Ihrer Wohnung und auch um den Schutz Ihres Gebäudes. Die Beschaugebühr für Wohngebäude mit max. 2 Wohneinheiten inkl. Nebengebäude beträgt € 70,42, für jedes weitere Nebengebäude €40,73 und wird vom Rauchfangkehrerbetrieb eingehoben.  

Die Richtlinien dazu sind auf der Rückseite des Schreibens, das sie zur Verständigung zugesendet bekommen, nachzulesen. 


Vielen Dank für Ihre Mithilfe.